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Unerhörtes aus Absurdistan: Copyright für Geräusche

von Reto Wilhelm

«Tz, tz, tz…. «Da musste ich zweimal lesen. Lautmalereien – sogenannte Onomatopoetika – sollen neu dem Markenschutz unterliegen – so berichtet jedenfalls der Tages-Anzeiger von letzter Woche. Laut diesem Artikel strebte nämlich ein führender Soft Drinks-Hersteller an, der die weite Welt mit seinen „ZISCH“-Geräuschen überschwemmt, wenn man dessen Dosen öffnet. Nur: Der EU-Gerichtshof lehnte das „unerhörte» Ansinnen ab. Mit der Begründung, das schützenswerte ZISCHEN und KLICKEN sei kein unmittelbar mit dem Inhalt der Dose – und damit mit dem Getränk – verbundener Laut. Deswegen lasse sich auch nicht die Lautmalerei, die als Werbeträger und -trigger ein für alle Mal unter Verschluss des Getränkegiganten geraten sollte, ins Patentdossier eintragen.

Oje – Duden gefragt

„Oje» sagen die Verkaufsstrategen, „uff“ die Sprachwissenschafter. Und eigentlich haben sie recht, die konservativen Herren Richter aus Brüssel. Denn diese Ton-Sprengsel sind Wortschöpfungen, phonetische Konstrukte also, die man nur bedingt lexikalisieren kann – noch soll. Sie stehen teilweise im Duden – und vor allem dann, wenn sie Allgemeingut geworden sind und in der Alltagssprache ihren Stellenwert x-fach unter Beweis gestellt haben. 

Exklusivrecht auf Lautmalerei?

Es geht – zumindest für mein Sprachverständnis – zu weit, mit diesen Sound-Elementen Kohle zu machen, indem man sie monopolisiert. Oder stellen Sie sich vor: „Tsch… Tsch“ gehört schon bald einem Grossverteiler?! Diese mehr oder minder geistreiche Schöpfung geistert aktuell durch den Anzeigenwald und soll dazu motivieren, den Grill anzuschmeissen. Dass diese sprachlichen Tonspielereien nun exklusiv einer Firma gehören sollen, mutet nicht nur Linguist*innen seltsam an. Denn Sprache ist immer noch Gemeingut. Zugleich ist auch klar, dass Sprache auch ein Instrument für Werbung ist. Jedoch gibt es kein Exklusiv-Abo auf sprachliche Geräusch-Kulissen. 

Kaum übersetzbar

Und so haben uns die Richter gerade rechtzeitig – mit ihrem demokratischen Sprach- und Weltverständnis – vor einer Flut an Werberauschen gerettet. „Ratter-Ratter“ für Nähmaschinen, „Plopp“ für Champagner-Häuser, „zzzzzzzzzz“ für Düvethersteller, „lalalalal“ für Wanderschuhe, „RauschRausch“ für den Strand von Rimini, „wau-wau“ für Hundefutter. Vor allem wäre dann aber auch noch zu klären, ob dieses „Zisch“ und „Prickel“ auch in anderen Sprachen geschützt wäre. Denn diese Lautmalereien sind ja total kulturspezifisch. Zum Beispiel hört sich das Deutsch «wau-wau“  im Französischen als «ouaf-ouaf“ und im Englischen als «woof-woof“ an. Was gilt und was ist nun geschützt? «Uff, uff“, was für ein Sprachen- und Markenrechtssalat, der da drohen würde! Sozusagen Juristenfutter, das schon fast Comic-reif per se wäre.

FAZIT: „Uiuiui“ – das ging gerade nochmals gut! ((i.e. Ausdruck für Erleichterung))

Weiterlesen, Weiterhören
– Prickelnd – Glosse zum Schutz von Onomatopetika (Tages-Anzeiger)
– Der Ton macht das Wort – Podcast zu „Lautmalereien“ von DUDEN
– Papperlapapp und Co: die 10 schönsten Lautmalereien im Deutschen
– Der Klassiker: „Palim Palim“ (aus Nonstop Nonsens) – mit Didi Hallervorden

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