AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Panta Rhei PR AG (Zürich, Chur, Glarus, Amriswil) – Agentur für PR, Marketing und Werbung

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen der Kundschaft und Panta Rhei PR AG gelten ausschliesslich diese «Allgemeinen Geschäftsbedingungen». Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kundschaft sind nur dann wirksam, wenn sie von Panta Rhei PR AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von Panta Rhei sind unverbindlich. Die von Panta Rhei PR AG präsentierten Kostenvoranschläge verstehen sich nicht als Pauschalen, d.h. sie beziehen sich nur auf die explizit erwähnten Leistungen exkl. MwSt. Alle offerierten Preise behalten Gültigkeit bei Auftragserteilung innerhalb von sechs Wochen nach Offertenstellung. Mit der Annahme des Auftrages und dem Beginn der Arbeiten kommt ein Vertrag zustande. Alle Verträge bzw. erteilten Aufträge mit zeitlich offenem Umfang sind kündbar jeweils mit dreimonatiger Kündigungsfrist auf Ende eines Quartals, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.

3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart wird, entsteht der Honoraranspruch von Panta Rhei PR AG für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Panta Rhei PR AG ist berechtigt, A-Konto-Zahlungen zu verlangen. Alle Leistungen von Panta Rhei AG die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlöhnt. Alle Panta Rhei PR AG erwachsenen Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, aussergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind schriftlich zu vereinbaren. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von Panta Rhei PR AG schriftlich veranschlagt wurden um mehr als 20% übersteigt werden, wird Panta Rhei PR AG die Kundschaft auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von der Kundschaft genehmigt, wenn die Kundschaft nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von Panta Rhei PR AG, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen wie vereinbart, gebührt Panta Rhei PR AG eine angemessene Vergütung.

4. Präsentation
Erhält Panta Rhei PR AG nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen bei der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt bleibt Eigentum der Agentur; die Kundschaft ist nicht berechtigt, diese weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Panta Rhei PR AG zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung sind ohne ausdrückliche Zustimmung von Panta Rhei PR AG nicht zulässig.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Das Copyright für veröffentlichte, von Panta Rhei PR AG selbst erstellten Objekten bleibt allein bei der Kundschaft. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Panta Rhei PR AG nicht gestattet.

6. Kennzeichnung
Panta Rhei PR AG ist berechtigt, auf allen Medien in geeigneter Form auf Panta Rhei PR AG und allenfalls als Urheber gekennzeichnet zu sein, ohne dass der Kundschaft dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

7. Termine
Panta Rhei PR AG bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt die Kundschaft allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm oder ihr gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er oder sie Panta Rhei PR AG eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Panta Rhei AG. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen auf Kundinnen-, Kunden-, Lieferantinnen- und Lieferantenseite, entbinden Panta Rhei PR AG jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

8. Zahlung
Sofern nichts Anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von Panta Rhei PR AG zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein von Panta Rhei PR AG angegebenes Bankkonto. Die Ablehnung von Schecks behält sich Panta Rhei PR AG ausdrücklich vor. Entsprechende Spesen gehen vollumfänglich zu Lasten der Kundschaft. Die Kundschaft darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Rückhaltungsrecht geltend machen.

9. Treue- und Sorgfaltspflicht
Panta Rhei PR AG erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Gesetzgebung ohne Erfolgshaftung. Panta Rhei PR AG verpflichtet sich, sämtliche Informationen, Daten und Unterlagen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln. Für die an Panta Rhei PR AG zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen der Kundschaft übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.

10. Haftung
Panta Rhei PR AG führt alle Arbeiten mit grösster Sorgfalt aus, kann aber keinerlei Garantien für deren Wirkung in der Öffentlichkeit übernehmen. Panta Rhei PR AG wird die übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und der Kundschaft rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen (DSGVO / DSG), insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften auch bei den von Panta Rhei PR AG vorgeschlagenen Lösungen ist die Kundschaft selbst verantwortlich. Sie wird eine Lösung erst dann freigegeben, wenn sie sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn sie bereit ist, dass mit der Durchführung der Lösung verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung durch Panta Rhei PR AG für Ansprüche, die auf Grund der verwendeten Lösung gegen die Kundschaft erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Panta Rhei PR AG nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten der Kundschaft oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

11. Cyber Security
Panta Rhei PR AG unternimmt grosse Anstrengungen, um seine Computer virenfrei zu halten, kann dies aber nicht zu 100% garantieren. Sollten von Viren oder bösartiger Software (zum Beispiel Malware, Trojanern, usw.) kontaminierte Dateien von Computern zum/zur Empfänger:in gelangen, kann keinerlei Haftung für verursachte Schäden übernommen werden. Dies gilt auch für die Vernetzung zu internen Netzwerkanlagen der Kundschaft.

12. Anwendbares Recht
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Panta Rhei PR AG und der Kundschaft gilt schweizerisches Recht.

13. Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Panta Rhei PR AG, Zürich, August 2023

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